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Arbeitsrecht


Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Deshalb vermag ich die Interessen - je nachdem wer bei mir als Mandant erscheint - angemessen zu vertreten.

2.1. Da ich Jahre lang in Unternehmen, sei es als Justitiar mit Verantwortung für Personal, oder als externer Rechtsanwalt tätig gewesen bin, kann ich die Interessen der Arbeitgeberseite gut nach vollziehen und mir ist schon bekannt, worauf Unternehmen, die ich vertrete Wert, legen. Auch bei Unternehmensgründungen oder - Umstrukturierungen werde ich gern konsultiert.

2.2. Auf Arbeitnehmerseite habe ich in der Vergangenheit nicht nur gute Vergleiche für meine Mandanten erzielen können. Es hat auch Fälle gegeben, in denen Mandanten wieder eingestellt wurden. Der Fokus liegt bei mir insoweit nicht darauf "irgendeine Abfindung" zu erhalten, sondern den Mandanten mit der Zielsetzung zu vertreten, die ihm wichtig ist.

2.3. Jedoch versuche ich bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten möglichst bald zu einem Ergebnis zu gelangen. Die mit einem langjährigen Rechtsstreit verbundenen Unsicherheiten belasten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer, vom Kostenrisiko ganz zu schweigen. Für Mandanten ist es oft wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen, wobei ich dennoch darauf achte, für meine Mandanten ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Auch Arbeitszeugnisse, deren Wichtigkeit oft unterschätzt wird, gehören bei mir zum Service am Mandanten.
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